Streitbeilegung

Informationspflicht zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten

Gemäß §§ 14 bis 20 des Gesetzes Nr. 364/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch Nr. 89/2012 Slg. wird dem Verbraucher/Kunden folgende

INFORMATION ZUR AUßERGERICHTLICHEN BEILEGUNG VON VERBRAUCHERSTREITIGKEITEN bereitgestellt:

  1. Der Verkäufer informiert den Verbraucher klar, verständlich und leicht zugänglich über die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständige Stelle für den jeweiligen angebotenen oder verkauften Produkt- oder Dienstleistungstyp. Die Information muss auch die Internetadresse dieser Stelle enthalten, nämlich die TSCHECHISCHE HANDELSINSPEKTION – www.coi.cz.

    Betreibt der Verkäufer eine Website, sind diese Informationen auch dort anzugeben.

  2. Im Falle einer Streitigkeit zwischen dem Verbraucher und dem Verkäufer, die nicht direkt zwischen den Parteien beigelegt werden konnte, stellt der Verkäufer dem Verbraucher die in Absatz 1 genannten Informationen in schriftlicher Form oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung.