Streitbeilegung
Informationspflicht zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten
Gemäß §§ 14 bis 20 des Gesetzes Nr. 364/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch Nr. 89/2012 Slg. wird dem Verbraucher/Kunden folgende
INFORMATION ZUR AUßERGERICHTLICHEN BEILEGUNG VON VERBRAUCHERSTREITIGKEITEN bereitgestellt:
- Der Verkäufer informiert den Verbraucher klar, verständlich und leicht zugänglich über die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständige Stelle für den jeweiligen angebotenen oder verkauften Produkt- oder Dienstleistungstyp. Die Information muss auch die Internetadresse dieser Stelle enthalten, nämlich die TSCHECHISCHE HANDELSINSPEKTION – www.coi.cz.
Betreibt der Verkäufer eine Website, sind diese Informationen auch dort anzugeben. - Im Falle einer Streitigkeit zwischen dem Verbraucher und dem Verkäufer, die nicht direkt zwischen den Parteien beigelegt werden konnte, stellt der Verkäufer dem Verbraucher die in Absatz 1 genannten Informationen in schriftlicher Form oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung.